Grüner Pass
Als „Grünen Pass“ bezeichnet man den öffentlich anerkannten Nachweis der „3-G Regel“; dass die jeweilige Person entweder genesen, geimpft oder getestet wurde. Es besteht somit voraussichtlich keine SARS-CoV-2 Infektion und nur ein geringes Ansteckungsrisiko. Der Grüne Pass wurde als anwenderfreundlicher Zutrittsnachweis geplant, basierend auf einer EU Verordnung, die der Österreichische Nationalrat im Sommer 2021 umsetzte und das Reisen in der EU erleichtern solle.
Hauptmerkmale des Zertifikats
- Gültig in allen EU-Staaten
- Kostenlos
- In der Landessprache und auf Englisch
- Digital- und/oder Papierformat
- Mit QR-Code
- Verlässlich
Wie kommt man zu Zertifikaten?
Das Grüne-Pass-Zertifikat wird automatisch für jede Bürgerin und Bürger erstellt und kann analog oder digital abgerufen werden. Bürgerinnen und Bürger haben unter anderem die Möglichkeit, die Zertifikate des Grünen Passes unter www.gesundheit.gv.at herunterzuladen. Eine Handysignatur oder Bürgerkarte werden dafür gebraucht.
In der App, digital oder auch in ausgedruckter Form können alle Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes als Nachweis Verwendung finden. Diese sind zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen. In Österreich ist die Verwendung bestehender Nachweise weiterhin gültig.
- Zwischen den Mitgliedstaaten fand eine Einigung auf ein gemeinsames Muster statt, um die Erkennung auf Papier, wie auch in elektronischer Form zu erleichtern. Die Daten, die im QR-Code enthalten sind, dürfen von den besuchten Staaten nicht gespeichert werden.
- Zum Schutz vor etwaigen Fälschungen wurde das digitale EU COVID-Zertifikat mit einem QR-Code, welcher eine elektronische Signatur enthält, versehen.
- Überprüft werden bei einer Kontrolle QR-Code und Signatur
- Jede ausstellende Stelle verfügt über einen individuellen digitalen Signaturschlüssel. Diese sind EU-weit in einer Datenbank gespeichert.
- Es wurde von der Europäische Kommission eine Schnittstelle eingerichtet, welche alle Zertifikat-Signaturen im europäischen Raum prüfen kann. Personenbezogene Daten sind für die Überprüfung irrelevant und werden daher nicht übermittelt. Für die Entwicklung nationaler Apps oder Software für die Speicherung, Überprüfung und Ausstellung von Zertifikaten, sowie für erforderliche Tests zur Zuschaltung zur EU-Schnittstelle wurden die Mitgliedsstaaten ebenfalls von der Kommission unterstützt.
Kann man auch ohne Impfung in ein anderes EU-Land reisen?
Der Personenverkehr innerhalb der EU wurde durch das digitale COVID-Zertifikat erleichtert und ermöglicht es, ohne Impfung in ein anderes EU-Land einzureisen. Dennoch handelt es sich um ein Grundrecht der Europäischen Union und ist keine Voraussetzung für Freizügigkeit. Von staatlicher Seite wird oftmals ein Nachweis von Testergebnissen verlangt, welche im digitalen COVID-Zertifikat beinhaltet sind. Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit bietet das Zertifikat für Mitgliedsstaaten die Option, bestehende Beschränkungen anzupassen.
Spielt es eine Rolle, mit welchem Corona-Impfstoff ich geimpft wurde?
Ein Impfzertifikat ist für jede geimpfte Person erhältlich, unabhängig vom verwendeten Impfstoff. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, in der EU zugelassen Impfstoffe zu akzeptieren. Individuell darf entschieden werden, ob auch andere Impfstoffe legitimiert werden. Genesene und vollständig Geimpfte mit digitalem COVID-Zertifikat der EU sind auf Reisen von der Testpflicht, sowie Quarantänemaßnahmen befreit. Voraussetzung ist die Impfung mit einem EU zugelassenen Impfstoff und einer Zweitimpfung, die mehr als 14 Tage zurückliegt.
Welche Daten enthält das Zertifikat? Sind die Daten sicher?
Zentrale Informationen wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum, Angaben zu Impfstoff/Test/Genesung sowie ein individuelles Erkennungsmerkmal beinhaltet das digitale COVID-Zertifikat der EU. Wenn ein Zertifikat in einem anderen Mitgliedstaat geprüft wird, werden die Daten nicht gespeichert. Sie bleiben Teil des Zertifikats. Es wird nur zum Zweck der Authentifizierung die Gültigkeit kontrolliert. Dies erfolgt durch die Prüfung des Zertifikatsausstellers und -unterzeichners. Jener Mitgliedstaat, welcher das digitale COVID-Zertifikat erstellt hat, bleibt auch in Besitz der gesundheitsbezogenen Daten.